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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge des Verkäufers, soweit nicht schriftlich etwas anderes festgelegt ist. Sie sind in der gleichen Weise auch für Verträge über die Lieferung von Ersatz- und Zubehörteilen und Leistungen aller Art verbindlich. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende, Wiederverkäufer, Händler, Exporteure. Kein Verkauf an Privatpersonen.

1.Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Das gleiche gilt für entgegenstehende Bedingungen des Käufers, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen worden sind.

2.Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Verkaufes befinden. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamationen ausgeschlossen sind und der Verkäufer keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernimmt. Technische Daten, Masse oder Gewichtsangaben und Baujahr, Kilometer und Betriebsstunden sind unverbindlich. Elektrische Bauteile, Anlagen usw. sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

3.Alle Preise verstehen sich in EURO. Achtung ebay-Preise sind inklusive gültiger Mehrwertsteuer wenn auch so ausgewiesen, ansonsten Endpreise § 25a Umsatzsteuergesetz.

4.Für Unfälle während der Besichtigung, Probefahrt, Abholung oder Verladung wird keine Haftung übernommen.



§ 2 Angebot, Auftragsbestätigung, Abtretung

1.Die zu den Angeboten des Verkäufers gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen Angaben über Gewichte, Maße, Geschwindigkeiten, Brennstoff- und Ölverbrauch, Betriebskosten u. a.) sind nur annähernd bestimmt. An Kostenangaben, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach Inhalt der schriftlichen Rechnung/ Auftragsbestätigung/ Lieferschein des Verkäufers. Zur Abtretung von Ansprüchen des Käufers ist die schriftliche Zustimmung des Verkäufers erforderlich.

3. Bei gebrauchten Artikeln/Geräten/Fahrzeugen etc. ist die Beachtung von Sicherheits-, Zulassungs- und Umweltschutzvorschriften, Betriebsvorschriften sowie die Einholung von Betriebserlaubnis bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder TÜV-Vorschriften oder was sonst an Vorschriften zu beachten ist, Sache des Käufers. Diverse Geräte und Maschinen sind unter Umständen deutlich älter als manche aktuellen Vorschriften.


§ 3 Preis, Zahlungsbedingungen, Verzugsfolgen, Aufrechnung

1.Für alle Verträge gelten die am Tage des Kaufes/ Kaufbestätigung gültigen Verkaufspreise des Verkäufers. Der Verkäufer ist aber berechtigt, den Preis bis zur Höhe des am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreises entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen anzuheben, allerdings nur, soweit die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss und außerhalb eines Dauerschuldverhältnisses erfolgen soll. Die Preise verstehen sich ab Standort und ausschließlich Verpackung. Die erforderliche Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und vom Verkäufer auf Wunsch kostenlos zurückgenommen.

2.Der Verkäufer ist auch im Falle einer Stundung/ Ratenzahlungsvereinbarung berechtigt, seine Leistungen bis zum Erhalt des vollen Kaufpreises zurückzuhalten, wenn sich die finanzielle Situation des Käufers nach Vertragsschluss derart verschlechtert, dass zu befürchten ist, die Gegenleistung des Käufers werde nicht rechtzeitig oder vollständig erbracht werden.

3.Hinsichtlich des Verzuges des Käufers gilt § 286 BGB. Bei Verzugseintritt wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig und ist gemäß § 288 BGB zu verzinsen. Gleiches gilt, wenn Wechsel nicht oder nicht fristgerecht ausgehändigt und diskontiert werden oder Schecks ganz oder teilweise nicht gedeckt sind.

4.Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, d.h. vom Verkäufer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 4 Lieferfrist, Lieferverzug

1.Die Lieferfrist wird vertraglich bestimmt. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Treten beim Verkäufer Umstände ein, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, so hat der Verkäufer bei Ablauf der Lieferfrist Anspruch auf eine Nachfrist von angemessener Dauer, die in der Regel 6 Wochen nicht unterschreiten darf und dem Verkäufer vom Käufer schriftlich unter Rücktrittsandrohung gesetzt werden muss. Lieferfrist und Nachfrist sind eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf der Kaufgegenstand zur Auslieferung durch Übernahme oder zur Versendung bereitgestellt und dies dem Käufer angezeigt ist.

2.Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Kaufgegenstandes während der Liefer- und Nachfrist vor, soweit der Kaufgegenstand dadurch keine grundlegende Änderung erfährt und dem Käufer zumutbar ist (§ 308 Ziff. 4 BGB).

Ersatzteile werden - falls möglich - in der Regel aus Deutschland bezogen, auch deutsche Firmen beziehen viele Teile aus Übersee. Falls diese Teile nicht an Lager sind und deshalb in Übersee bestellt werden müssen, kann die Lieferzeit durchaus 12 Wochen betragen und sich auch verdoppeln.

3.Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen (höhere Gewalt), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Kaufgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende solcher Hindernisse wird in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

§ 5 Übernahme, Gefahrenübergang, Versand

1.Wird der Kaufgegenstand vom Käufer übernommen, so geht die Gefahr mit der Übernahme auf ihn über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Kaufgegenstand vom Verkäufer einem Transportunternehmen oder Spediteur übergeben ist.

2.Eine Transportversicherung wird vom Verkäufer nur auf schriftlichen Wunsch des Käufers abgeschlossen; die Kosten einer solchen Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Schutzvorrichtungen werden nur mitgeliefert, soweit dies schriftlich vereinbart ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor, auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem etwa bestehenden Kontokorrentverhältnis. Soweit mit dem Käufer Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheckwechselverfahrens vereinbart ist, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des bzw. der vom Verkäufer akzeptierten Wechsel durch den Käufer und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks beim Verkäufer.

2.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.

3.Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen.

4.Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten durch den Werkkundendienst durchführen lassen.

5.Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

6.Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 7. Mängelgewährleistung

1.Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Gebrauchtgeräten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.

3.Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

4.Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, hat sich dieser den Gebrauchsvorteil anrechnen zu lassen. Pro angefangene 50 Betriebsstunden der Kaufsache, ist ein Gebrauchsvorteil von 1 % des Bruttoverkaufspreises anzurechnen.

5.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

6.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des gesetzlichen Vertreters des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht, doch ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte, sowie bei Körperschäden, die auf einer Pflichtverletzung beruht, die der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat.

7.Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Der Verkäufer ist bereit, dem Käufer auf Verlangen Einblick in ihre Police zu gewähren.

8. Gewährleistungsfrist bei ungebrauchter Neuware Verkauf an Gewerbetreibende 12 Monate ab Lieferdatum, bei Gebrauchtware keine Gewährleistung. Eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers entfällt: a)Bei Änderung, Wartung oder lnstandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Käufer ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers. b)Bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Käufer. c)Bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und Wartungsanweisungen. d)Bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von der Verkäufer zu vertreten sind. e)Wenn der Käufer dem Verkäufer zur Vornahme von Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen im Rahmen seiner Berechtigung nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt. f)Bei Verwendung von Ölen in ungeeigneter Spezifikation oder von sonstigen ungeeigneten Betriebsmitteln.
Wenn Stromgeneratoren ohne ausreichenden Erdungsanschluss betrieben werden, schadhafte Verbraucher oder Stromleitungen angeschlossen werden, wenn die Geräte vom Kunden umgebaut oder überlastet werden, ist keine Garantie und keine Gewährleistung möglich.
g)Bei Nichtverwendung von Originalersatzteilen, oder Verwendung von Ersatzteilen die vom Verkäufer nicht ausdrücklich freigegeben wurden.

§ 8 Gesamthaftung

1.Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 vorgesehen ist - ohne Rücktritt auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ist ausgeschlossen.

2.Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1 Abs. 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zur vertretender Unmöglichkeit.

3.Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Sofern der Käufer Gewerbetreibender ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2.Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/ Lieferschein/ Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

Widerruf und Widerrufsfolgen bei Neuware

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an Büche Maschinentechnik, Markus Büche, Bahnhofstrasse 39a, 64832 Babenhausen, Telefax 06073-725809, dieselmaschinen@web.de.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs ssind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Ende der Widerrufsbelehrung.

Elektrische Bauteile, Anlagen usw. sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.



Unsere AGB zum Download [als PDF-Datei]                                                                                                      [nach oben]

 

 

 


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